Öffentliche Bekanntmachung
Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird das Inkrafttreten der an der Delegiertenversammlung vom 25. November 2021 beschlossene Teilrevision des Wassertarifs per 1. Januar 2022 bekannt gegeben.
Der Wassertarif kann bei der Geschäftsstelle bezogen oder unter «DOWNLOADS» eingesehen werden.
Vorstand WVS
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