Überbauungsordnung zur Sicherung einer öffentlichen Leitung in den Einwohnergemeinden Moosseedorf und Urtenen-Schönbühl
Mitwirkungsauflage 2. Dezember 2022 bis 3. Januar 2023
Die Wasserverbund Grauholz AG bringt gestützt auf Art. 22 des Wasserversorgungsgesetzes vom 11. November 1996 in Verbindung mit Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung (UeO) zur Sicherung öffentlicher Leitungen (SÖL) auf dem Gebiet der Einwohnergemeinden Moosseedorf und Urtenen-Schönbühl zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die UeO SÖL liegt 30 Tage, vom 2. Dezember 2022 bis und mit 3. Januar 2023 in der Gemeindeverwaltung Moosseedorf, Schulhausstrasse 1, 3302 Moosseedorf, sowie in der Gemeindeverwaltung Urtenen-Schönbühl, Zentrumsplatz 8, 3322 Urtenen-Schönbühl und am Geschäftssitz des Wasserverbunds Grauholz AG Mühlacher 2, 3256 Dieterswil, auf.
Während der Mitwirkungsfrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind zu richten an:
Wasserverbund Grauholz AG, Mühlacher 2, 3256 Dieterswil.
Dieterswil, 29. November 2022
Der Verwaltungsrat
Wasserverbund Grauholz AG, Mühlacher 2, CH-3256 Dieterswil
Telefon +41 31 879 13 31, E-Mail
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