In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die von der Delegiertenversammlung vom 12. Juni 2023 beschlossene Teilrevision des Organisationsreglements vom Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern am 26. Juli 2023 vorbehaltlos genehmigt wurde. Die Teilrevision tritt per sofort in Kraft.
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